Informationen zu Click&Meet

15. März 2021

Die Inzidenz-Werte in der Stadt Würzburg liegen weiterhin über 50. Das bedeutet, dass der Handel im Stadtgebiet seit heute seine Kunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung einlassen darf, max. 1 Kunde pro 40qm. Leider haben wir festgestellt, dass die Passantenfrequenz in der Innenstadt heute wieder dramatisch gesunken ist – vermutlich weil die KundInnen die neue Regelung nicht verstehen. Um dem etwas entgegen zu setzen, haben wir die Information grafisch aufbereitet (siehe Anhang). Wir werden die Grafik heute und in den nächsten Tagen intensiv über unsere Social-Media-Kanäle ausspielen und würden Sie bitten, sich hier anzuschließen. Auch wenn Sie selbst kein Handelsunternehmen betreiben, würden wir uns auch im Namen der Würzburger Einzelhändler ganz besonders freuen, wenn Sie sich solidarisch zeigen und das Motiv über ihre Kanäle verbreiten. Insbesondere unsere Medienpartner möchten wir bitten, darauf hinzuweisen, dass der Handel in Würzburg geöffnet ist und die notwendige Terminvereinbarung auch direkt vor Ort erfolgen kann.

 

Nachfolgend haben wir für Sie nochmals die wichtigsten Informationen zu „Click & Meet“ zusammengefasst:

Wann gilt Click & Meet? 

Lt. der durch die Regierung festgelegten Verordnung ist in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels im Rahmen von Click-/Call & Meet („Terminshopping“) unter Einhaltung von Vorgaben möglich.

 

Welche Vorgaben gibt es für Click & Meet?

  • Zutritt für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Wichtig: Die Terminbuchung kann auch unmittelbar vor Betreten des Geschäfts erfolgen.
  • Warteschlagen bei Terminvergaben vor Ort sind zu vermeiden.
  • Begrenzung des Zugangs auf einen Kunden pro 40qm Verkaufsfläche.
  • Erfassung der Kontaktdaten der Kunden (analog oder elektronisch): Vor- und Nachname, sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift), Zeitraum des Aufenthaltes
  • Werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein (Plausibilitätsprüfung).
  • Löschung bzw. Vernichtung der personenbezogenen Kontaktdaten nach vier Wochen.
  • Einhaltung der Sicherheitsabstände und Hygieneregeln, entsprechende Hinweisschilder zum Selbstausdruck finden Sie beim Handelsverband unter https://einzelhandel.de/themeninhalte/coronavirus-menue/12657-hinweise-zum-ende-des-shutdowns
  • Hinweise zur Tragepflicht von FFP2-Masken für Kunden.
  • Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (OP-Maske) für das Personal.

 

Ab wann gelten wieder die regulären Öffnungszeiten?

Nachdem die Inzidenzwerte der Stadt Würzburg drei Tage in Folge mit einem nachfolgenden Karenztag wieder unter den Wert von 50 gesunken sind, können am fünften Werktag die Geschäfte wieder ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen und einen Kunden pro 10qm einlassen. Dies wird wieder durch öffentliche Bekanntmachung von den Behörden (www.wuerzburg.de) kommuniziert.

Ausführliche Informationen zu den jeweils geltenden Regelungen finden Sie auf der FAQ-Liste des bayerischen Gesundheitsministeriums: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdf